Recht

Den Gesetzeshintergrund der unbegrenzten Autobahnabschnitte regelt die folgende Verordnung:

Verordnung - Autobahn-Richtgeschwindigkeit - V

Die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen oder kurz Autobahn-Richtgeschwindigkeit - V lautet:

§ 1

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

  1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
  2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
  3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit).
Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

Schlußvolgerung

Wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Die Überschreitung stellt daher kein Straftat oder Ordnungswidrigkeit bzw. Verstoß gegen die  Straßenverkehrsordnung (StVO) dar.

Straßenverkehrsordnung  (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Sie legt die Regeln für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Personen fest.

In der StVO sind neben den Verkehrsregeln auch die Verkehrsschildern und ihre Bedeutung erläutert.
Im Folgenden sind die wichtigsten Schilder für Autobahnfreunde zusammengefasst.

Zeichen 282 - Ende sämtlicher Streckenverbote

Zeichen 330 - Autobahn

Zeichen 393 - Informationstafel an Grenzübergängen